I. Geltung

Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle von Sebastian Hopp durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.

Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich innerhalb von drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sebastian Hopp, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist.

  2. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die Sebastian Hopp nicht zu vertreten hat, ist eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

  3. Sebastian Hopp ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion benötigt werden, im Namen, mit Vollmacht und für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

  4. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch Sebastian Hopp ausgewählt.

  5. Innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen müssen Mängel schriftlich gerügt werden; andernfalls gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, unabhängig von Schaffensstufe oder technischer Form, einschließlich elektronisch oder digital übermitteltem Material.

  2. Der Kunde erkennt an, dass das von Sebastian Hopp gelieferte Bildmaterial urheberrechtlich geschützt ist (§ 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG).

  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzepte sind eigenständige, zu vergütende Leistungen.

  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Sebastian Hopp, auch wenn Schadensersatz geleistet wird.

  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig zu behandeln und darf es nur für interne Auswahl-, Sichtungs- oder Verarbeitungszwecke an Dritte weitergeben.

  6. Reklamationen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt erfolgen; andernfalls gilt das Material als vertragsgemäß.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder in Datenbanken sind vorbehaltlich anderer Vereinbarung zeitlich auf die Dauer des Veröffentlichungszeitraums des entsprechenden Printobjektes beschränkt.

  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und eines Aufschlags von mindestens 100 % des Grundhonorars.

  3. Die Lieferung des Bildmaterials überträgt das Nutzungsrecht nur für die vereinbarte Publikation, das Medium und den Zweck, die der Kunde angegeben hat.

  4. Jede Nutzung über diesen Rahmen hinaus, insbesondere Zweitverwertung, Digitalisierung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte, ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.

  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Composing, Montage oder elektronische Bearbeitung sind nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt und müssen ggf. mit [M] gekennzeichnet werden.

  6. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Fotografen nicht gestattet.

  7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.

V. Haftung

  1. Sebastian Hopp übernimmt keine Haftung für Rechteverletzungen abgebildeter Personen oder Objekte, sofern kein entsprechendes Release vorliegt. Der Kunde ist für Einholung von Genehmigungen und die sachgemäße Betextung verantwortlich.

  2. Ab Lieferung des Bildmaterials trägt der Kunde die Verantwortung für dessen Verwendung.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart, gelten die aktuellen MFM‑Bildhonorarübersichten. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

  2. Mit dem Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck abgegolten.

  3. Kosten und Auslagen für Material, Modelle, Requisiten, Reisen etc. gehen zu Lasten des Kunden.

  4. Honorare sind bei Ablieferung fällig. Teilablieferungen begründen Teilzahlungen. Abschlagszahlungen können entsprechend dem erbrachten Umfang verlangt werden.

  5. Das Honorar ist auch zu zahlen, wenn das Material nicht veröffentlicht wird. Bei Nutzung als Arbeitsvorlage beträgt das Mindesthonorar 75 €/Aufnahme.

  6. Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrechte sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Material ist spätestens 3 Monate nach Nutzung zurückzusenden, inklusive zwei Belegexemplaren.

  2. Digitale Daten sind nach Nutzung zu löschen oder zurückzugeben. Der Fotograf haftet nicht für Verlust oder erneute Lieferung.

  3. Bei Prüfungsmaterial gilt eine Frist von 1 Monat für Rückgabe oder Löschung.

  4. Rücksendung erfolgt auf Kosten des Kunden; Risiko liegt beim Kunden bis Eingang beim Fotografen.

VIII. Verschiebung, Absage und Abbruch von Terminen

  1. Abbruch vor Ort / Ersatztermin
    1.1 Wird ein Termin vor Ort vom Kunden abgebrochen, kann ein Ersatztermin vereinbart werden.
    1.2 Für den angebrochenen Produktionstag ist ein Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Honorars fällig, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird.
    1.3 Bereits entstandene Kosten für Personal, Technik oder Fremdleistungen werden zusätzlich erstattet.

  2. Absage / Stornierung durch den Kunden
    2.1 Vollständige Absage:

    • Bis 7 Werktage vor Termin: 50 % des Honorars

    • Weniger als 7 Werktage oder Nicht-Erscheinen: 100 % des Honorars
      2.2 Bereits entstandene, nicht erstattbare Kosten Dritter sind zusätzlich zu tragen.

  3. Abbruch nach Beginn
    3.1 Wird ein Auftrag nach Beginn durch den Kunden vor Abschluss abgebrochen, bleibt der Anspruch auf das volle Honorar bestehen.
    3.2 Bereits entstandene Aufwendungen und Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten.

  4. Rücktrittsrecht des Fotografen
    4.1 Der Fotograf kann aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) vom Vertrag zurücktreten.
    4.2 Bereits gezahlte Honorare werden auf einen Ersatztermin angerechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wurde.

IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Unberechtigte Nutzung, Weitergabe oder Vervielfältigung des Materials: Vertragsstrafe = 5‑faches Nutzungshonorar, vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche.

  2. Fehlender, unvollständiger oder falscher Urhebervermerk: Aufschlag = 100 % des vereinbarten Honorars.

X. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Ungültige Bestimmungen werden durch wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.

  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand (bei Vollkaufleuten) ist der Wohnsitz des Fotografen.

FAQ

  • Mein Angebot richtet sich an Architekturbüros, Bauunternehmen und Generalunternehmer, die ihre Projekte gezielt sichtbar machen möchten. Besonders sinnvoll ist die Zusammenarbeit für Unternehmen, die nicht nur einzelne Fotos benötigen, sondern ihr Bild- und Filmmaterial strategisch für Marketing, Kommunikation und Positionierung einsetzen wollen.

  • Die Zusammenarbeit beginnt immer mit einem Gespräch über Deine Ziele. Dabei klären wir, wofür Du die Bilder oder Filme einsetzen möchtest und welche Ressourcen vorhanden sind. Darauf aufbauend entwickle ich ein passendes Konzept – von Architekturfotografie über Architekturfilm bis hin zur langfristigen Begleitung. Transparent, strukturiert und auf Deine Bedürfnisse abgestimmt.

  • Ich sehe meinen Auftrag nicht nur in der Produktion von Architekturfotografie und Architekturfilm, sondern auch in der strategischen Beratung. Gemeinsam entwickeln wir eine visuelle Marketingstrategie, damit Dein Bildmaterial langfristig Wirkung zeigt und gezielt für Website, Social Media, Fachpublikationen oder Employer Branding genutzt werden kann.

  • Eine nachhaltige visuelle Strategie entsteht, wenn Bildmaterial nicht zufällig produziert wird. Wir analysieren Deine aktuellen Herausforderungen, Ziele und vorhandenen Inhalte. Daraus entwickeln wir einen klaren Plan, wie Fotos, Filme oder Baudokumentationen regelmäßig und sinnvoll eingesetzt werden – abgestimmt auf Deine Zielgruppe und Marketingkanäle.

  • Das hängt von Deinen Zielen ab. Für viele Architekturbüros und Bauunternehmen ist eine regelmäßige Begleitung sinnvoll, z. B. durch Baudokumentationen, Projektupdates oder Langzeit-Zeitraffer. So entsteht kontinuierlich hochwertiger Content statt einzelner Momentaufnahmen.

  • Das produzierte Bild- und Filmmaterial ist vielseitig einsetzbar:
    für Deine Website, Social Media, Präsentationen, Fachpresse, Ausschreibungen oder Employer Branding. Ziel ist es, Inhalte so aufzubauen, dass sie über Monate oder Jahre hinweg genutzt werden können – nicht nur einmalig.

  • Ja. Entscheidend ist nicht die Größe Deines Unternehmens, sondern der Anspruch, Marketing und visuelle Kommunikation bewusst einzusetzen. Auch kleinere Büros profitieren von einer klaren Strategie und professionellem Bildmaterial, wenn es gezielt eingesetzt wird.

  • Am besten über ein unverbindliches Erstgespräch. Dabei sprechen wir über Deine Projekte, Ziele und mögliche Ansätze. Anschließend erhältst Du eine klare Empfehlung, wie Architekturfotografie, Architekturfilm oder eine langfristige Begleitung für Dich sinnvoll eingesetzt werden können.

  • Die Kosten für eine Foto- oder Filmproduktion lassen sich nicht pauschal beziffern. Sie hängen von Faktoren wie Projektumfang, Zielsetzung, Nutzungsart und gewünschter Begleitung ab.

    Wichtiger als ein einzelner Preis ist für mich die Frage: Welches Ziel soll mit dem Bild- und Filmmaterial erreicht werden?
    Ob Architekturfotografie, Architekturfilm oder eine langfristige Baudokumentation – jede Produktion wird individuell geplant und auf Deine Marketingstrategie abgestimmt.

    Im Rahmen eines Erstgesprächs klären wir gemeinsam, welche Inhalte sinnvoll sind und wie sich Budget, Aufwand und Nutzen optimal in Einklang bringen lassen.

    Ziel ist es nicht, möglichst viele Bilder zu produzieren, sondern wirksames Bildmaterial, das langfristig eingesetzt werden kann.

Du hast noch Fragen?
Freue mich von Dir zu hören!

Telefonisch: +49 176 22 51 61 09

Via Mail: mail@sebastian-hopp.com

Oder komm in die Kirchstr. 5 in 50321 Brühl

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